Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen.
Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.
Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) soll die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.
Diese Daten basieren auf dem MGDM Planungszonen (ID 76, Version 1.1).
Das Angebot von geodienste.ch umfasst schweizweite, strukturell harmonisierte und aggregierte Geodaten und -dienste in den Formaten WMS, WFS, ESRI Shapefile, GeoPackage und INTERLIS.
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 10.07.2023