Altlasten sind belastete Standorte, die wegen der Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
Gebiete, die aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele im Bereich Umweltschutz, insbesondere Lärmschutz und Lärmbekämpfung, zu erreichen, sowie Massnahmen und Referenzdaten, welche zur Erreichung dieser Ziele getroffen bzw. erhoben werden.
Beispiele: belastete Standorte, Strassenlärm