Der Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) zeigt Gebiete, deren Böden mit hoher Wahrscheinlichkeit schadstoffbelastet sind. Als schadstoffbelastet gelten Ober- und Unterböden, bei denen Richtwerte der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) überschritten werden.
Zentrales Ziel ist der Schutz der Böden. Grundsätzlich darf kein belasteter Boden auf unbelasteten Boden aufgebracht werden (Art. 7 Abs. 2 VBBo). Eine fachgerechte Bodenverschiebung setzt deshalb die Kenntnis der Belastungssituation voraus. Damit nicht bei jeder Bodenverschiebung chemische Abklärungen durchgeführt werden müssen, benennt die Wegleitung Bodenaushub (BAFU, 2001) Belastungshinweise, bei denen vor Bodenverschiebungen die konkrete Belastung zu bestimmen ist.
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat aus den Belastungshinweisen der Bundeswegleitung flächenhaft umsetzbare Kriterien abgeleitet und daraus den Prüfperimeter Bodenverschiebung (PBV) erstellt. Neben Verdachtsflächen in der direkten Umgebung von Verkehrsträgern sind darin Flächen innerhalb und nahe Gärtnereien und Gartenanlagen, landwirtschaftlichen Spezialkulturen, Korrosionsschutzobjekten, Altbaugebieten sowie Schiessanlagen und Waffenplätzen ausgewiesen.
Liegt ein Bauvorhaben auf einer Verdachtsfläche gemäss PBV oder ist aufgrund der früheren oder heutigen lokalen Emissions- und Immissionslage eine Richtwertüberschreitung nach VBBo zu erwarten, so darf abgetragener Boden ohne Untersuchung und Beurteilung nach Bundeswegleitung nicht weiterverwendet werden. Ebenso ist bei geplanten Bodenverschiebungen insbesondere auch der Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu berücksichtigen.
Dateiname: | PBVXXXXX_V4_PY |
Inhalt: | Flächen, 1'689 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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BELHIN |
Belastungshinweis (codierte Werte)
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BELHINGRUP |
Belastungshinweisgruppe (codierte Werte)
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LEIT_PRI |
Primäre Leitstoffe (codierte Werte)
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LEIT_SEK |
Sekundäre Leitstoffe (codierte Werte)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 11.10.2023