zeigt Bewirtschaftungsflächen mit Hangneigung
Um erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen in der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen, werden Hangbeiträge für zu Direktzahlungen berechtigende Flächen ausgerichtet.
Für die allgemeinen Direktzahlungen wurde ein Datensatz Hanglagen (GeoIV 152.1; DZV Art. 43) und für den Rebbau ein Datensatz Rebflächen in Hanglagen (GeoIV 152.2; DZV Art. 45) erstellt..
Es gelten unterschiedliche Hangneigungsklassen.
Der Datensatz Hanglagen ist Teil der Grundlagen zur Berechnung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen unter Verwendung eines geografischen Informationssystems GIS. Er wurde gesamtschweizerisch einheitlich berechnet.
Die Produktion beruht auf dem Terrainmodell SwissAlti3D von swisstopo. Hangneigungsflächen von weniger als 1 Are wurden nicht berücksichtigt.
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 08.04.2024