In den kommunalen Zonanplänen werden gebietsweise Empfindlichkeitsstufen festgelegt um die zulässige Lärmbelastung zu regeln.
In den Nutzungsplänen können Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) festgelegt werden, um jeweils bestimmte Zonen zu definieren:
Durch die gebietsweise Zuordnung von Lärmempfindlichkeitsstufen sollen in erster Linie Wohngebiete vor Lärm geschützt werden.
Daher gelten für Wohnzonen (ES II, gelb) tiefere Grenzwerte als für Arbeitszonen (ES III, orange) oder Industrie- und Gewerbezonen (ES IV, rot).
Entlang von Hauptstrassen berücksichtigt die Zuordnung auch die tatsächliche Lärmsituation. Dabei gilt in der Regel auf der Strassenseite die Empfindlichkeitsstufe III.
Ein Nebeneinander von belebten Strassenzügen und ruhigen Höfen entspricht dem Bedürfnis der Bevölkerung.
Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) soll die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.
Diese Daten basieren auf dem MGDM Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) (ID 145.1, Version 1.2).
Das Angebot von geodienste.ch umfasst schweizweite, strukturell harmonisierte und aggregierte Geodaten und -dienste in den Formaten WMS, WFS, ESRI Shapefile, GeoPackage und INTERLIS.
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 19.01.2024