

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehöre (KESB) des entsprechenden Kreises ist seit 1.1.2013 für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig.
Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die politische Behörde (Gemeinderat) ab.
| Dateiname: | GRZKESBX_V1_PY |
| Beschrieb: | Kindes- und Erwachsenenschutzkreise |
| Inhalt: |
| Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||||||
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KES_KREIS |
Kindes- und Erwachsenenschutzkreis (codierte Werte)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 02.09.2025