Das Kantonsgebiet ist in Friedensrichterkreise aufgeteilt.
Bei Schlichtungsverfahren, Entscheidverfahren oder bei der Unterbreitung eines Urteilsvorschlags sind die Friedensrichter der entsprechenden Kreise zuständig.
Dateiname: | GRZFRIKR_V1_PY |
Beschrieb: | Friedensrichterkreise |
Inhalt: | Flächen, 4 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||
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FRIED_KREIS |
Friedensrichterkreis (codierte Werte)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 07.11.2024