

Das Kantonsgebiet ist in Friedensrichterkreise aufgeteilt.
Bei Schlichtungsverfahren, Entscheidverfahren oder bei der Unterbreitung eines Urteilsvorschlags sind die Friedensrichter der entsprechenden Kreise zuständig.
| Dateiname: | GRZFRIKR_V1_PY |
| Beschrieb: | Friedensrichterkreise |
| Inhalt: |
| Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
FRIED_KREIS |
Friedensrichterkreis (codierte Werte)
|
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 02.09.2025