Zuständigkeit der Betreibungsämter im Kantonsgebiet, aufgeteilt nach in Betreibungskreisen.
Die Betreibungsämter der jeweiligen Betreibungskreise führen die Betreibungen nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch.
Jede Einwohnergemeinde bildet einen Betreibungskreis. Zwei oder mehrere Einwohnergemeinden können sich mit Genehmigung des Regierungsrats zu einem Betreibungskreis zusammenschliessen.
Dateiname: | GRZBTRKR_V2_PY |
Beschrieb: | Betreibungskreise |
Inhalt: | Flächen, 33 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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BETR_KREIS |
Betreibungskreis (codierte Werte)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 07.11.2024