Für die erstinstanzlichen Bezirksgerichte ist der Kanton Luzern in die Gerichtsbezirke Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau aufgeteilt.
Gemäss Justizgesetz (SRL 260, §24) ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.
Dateiname: | GRZBGRKR_V1_PY |
Beschrieb: | Bezirksgerichtskreise |
Inhalt: | Flächen, 4 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
BEZG_KREIS |
Bezirksgerichtskreis (codierte Werte)
|
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 07.11.2024