Übertragung von in Bebauungs- und Gestaltungsplänen nicht beanspruchten Gebäudeflächen auf andere Grundstücke.
Bei Bebauungs- und Gestaltungsplänen kann das Recht auf die anrechenbare Gebäudefläche eines Grundstücks, die nicht beansprucht wird, auf ein anderes Grundstück übertragen werden.
Dabei muss der Zonencharakter gewahrt bleiben und die Entfernung der Grundstücke darf höchstens 100 m betragen.
Die Übertragung des Rechts auf die anrechenbare Gebäudefläche, die nicht beansprucht wird, wird als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) im ÖREB-Kataster publiziert.
Die Übertragung der Gebäudeflächen ist in der Planungs- und Bauverordnung (PBV), §16 geregelt.
Dateiname: | GEBFLUEB_V2_PY |
Inhalt: | Flächen, 9 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||
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LAST_PRZNUMMERN |
Parzellen Last (Text)
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NUTZ_PRZNUMMERN |
Parzellen Nutzen (Text)
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DATEOFCNCL |
Aufhebungsdatum (Datum und Zeit)
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DATEOFVALID |
Inkraftsetzungsdatum (Datum und Zeit)
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DOKUMENT |
Dokument (Text)
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GBPER_CODE |
Code Grundbuchperimeter (ganze Zahl)
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GEBFL_ANR |
Anrechenbare Gebäudefläche [m2] (Gleitkommazahl)
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RECHTSTAT |
Rechtsstatus (codierte Werte)
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STATUS_GEBFLUEB |
Status Gebäudeflächenübertrag (codierte Werte)
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BEMERKUNG |
Bemerkung (Text)
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Shape |
Shape (Se Shape Type)
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Shape_Area |
Shape_Area (Gleitkommazahl)
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Shape_Length |
Shape_Length (Gleitkommazahl)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 10.08.2024