Es wurde die Wahrscheinlichkeit für die Gefährdungsstufen 2 und 3 berechnet. Die Gefährdungsstufe setzt sich aus den Faktoren Gründigkeit und Abtragsrate (> Universelle Bodenabtragsgleichung) zusammen.
Dabei gilt folgender Grundsatz: Bei tiefgründigen Böden wirkt sich bei gleich bleibender Anbaumethode die Boden-Abtragsrate weniger aus als bei flachgründigen. Aus der Kombination von Gründigkeit und Abtragsrate ergibt sich die Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit. Die Werte 2 bzw. 3 bedeuten:
Mindestbezugsfläche ist dabei 500 m2. Das Berechnungsresultat ist in [%].
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 18.04.2024