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Baulinien Nationalstrassen sind relevant für Verkehrssicherheit und Wohnhygiene und dokumentieren allfällige künftige Ausbaubedürfnisse der Nationalstrassen.
Kantonale und kommunale Baulinien, die in einem grundeigentümerverbindlichen, öffentlich-rechtlichen Planwerk festgelegt wurden.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Zeigt die statischen Waldgrenzen aufgrund einer formellen Waldfeststellung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.